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    Home»Glossar»Sonstige Begriffe»Unfallflucht
    Sonstige Begriffe

    Unfallflucht

    15. Juli 2025Lesezeit: 1 Minute
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    Definition: Unfallflucht (auch Fahrerflucht) bezeichnet das unerlaubte Entfernen eines Unfallbeteiligten vom Unfallort nach einem Verkehrsunfall.

    Erklärung: Unfallflucht, auch bekannt als Fahrerflucht, bezeichnet das unerlaubte Entfernen eines Unfallbeteiligten vom Unfallort nach einem Verkehrsunfall. Dies geschieht häufig, wenn der Fahrer, der einen Unfall verursacht hat, die Szene verlässt, ohne seine Kontaktdaten oder Informationen über das Fahrzeug zu hinterlassen. In Deutschland ist dies gemäß § 142 des Strafgesetzbuches strafbar und kann mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es ist wichtig zu wissen, dass alle Beteiligten an einem Unfall verpflichtet sind, an der Unfallstelle zu bleiben, um die notwendigen Informationen auszutauschen und gegebenenfalls Hilfe zu leisten. Ein Beispiel: Wenn Sie in einen kleinen Auffahrunfall verwickelt sind und der andere Fahrer einfach davonfährt, ohne zu stoppen, handelt es sich um Fahrerflucht. In solchen Fällen sollten Sie die Polizei informieren und alle relevanten Informationen sammeln, um den Vorfall zu melden. Das Verlassen des Unfallorts kann nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch die Versicherungssituation komplizieren. Daher ist es ratsam, immer an der Unfallstelle zu bleiben und die notwendigen Schritte zu unternehmen.

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    Kategorie: Sonstige Begriffe

    Einzelnachweis:
    de.wikipedia.org

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