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    Home»Glossar»Punktesystem & Bußgeldkatalog»Einspruch gegen Bußgeldbescheid
    Punktesystem & Bußgeldkatalog

    Einspruch gegen Bußgeldbescheid

    15. Juli 2025Lesezeit: 1 Minute
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    Definition: Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

    Erklärung: Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist ein rechtliches Mittel, das Ihnen zusteht, wenn Sie mit einem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind. Sie haben dafür eine Frist von zwei Wochen, die ab dem Datum der Zustellung des Bescheids beginnt. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihren Einspruch schriftlich bei der zuständigen Behörde einreichen. Es ist wichtig, dass Sie in Ihrem Einspruch die Gründe darlegen, warum Sie den Bescheid für fehlerhaft halten. Dies können beispielsweise formale Fehler oder Messfehler sein. Wenn Sie den Einspruch erfolgreich einlegen, wird der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig, und Sie müssen das Bußgeld nicht zahlen, bis die Angelegenheit geklärt ist. Ein Beispiel: Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, aber nachweisen können, dass das Messgerät fehlerhaft war, können Sie Einspruch einlegen. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Chancen auf Erfolg zu erhöhen.

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    Kategorie: Punktesystem & Bußgeldkatalog

    Einzelnachweis:
    adac.de

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