Definition: Die Halterhaftung besagt, dass bei Unfällen oder Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung der Fahrzeughalter haftet. Das kann auch dann der Fall sein, wenn der Halter nicht selbst gefahren ist.
Erklärung: Die Halterhaftung ist ein wichtiges Konzept im deutschen Verkehrsrecht, das besagt, dass der Fahrzeughalter für Verkehrsverstöße oder Unfälle haftet, auch wenn er nicht selbst am Steuer sitzt. Dies bedeutet, dass, wenn beispielsweise ein Fahrer mit dem Auto des Halters eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, die Strafe, einschließlich der Punkte in Flensburg, in der Regel dem Halter des Fahrzeugs auferlegt wird. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Fahrzeughalter Verantwortung für die Nutzung ihrer Fahrzeuge übernehmen. Ein praktisches Beispiel: Wenn Sie Ihr Auto an einen Freund verleihen und dieser einen Unfall verursacht, können Sie als Halter für die Schäden haftbar gemacht werden. Es ist daher ratsam, sich über die Halterhaftung im Klaren zu sein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Kategorie: Sonstige Begriffe
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