Definition: Im Fahreignungsregister werden Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde über die Entziehung, Versagung, Neuerteilung einer Fahrerlaubnis oder der Verzicht auf die Fahrerlaubnis sowie Maßnahmen zur Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem oder nach den Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert. Außerdem werden Entscheidungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen eingetragen.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de