Teilen WhatsApp Facebook Email Copy Link Definition: Mit der Verkehrsart wird der Zweck der Güterbeförderung beschrieben. Unterschieden werden Gewerblicher Verkehr und Werkverkehr. Jetzt Online Punkte abfragen Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts Einzelnachweis: kba.de Offizielle Begriffe des Kraftfahrtbundesamts