Teilen WhatsApp Facebook Email Copy Link Definition: Der Inhaber einer Fahrlehr-Erlaubnis ist berechtigt zur Ausbildung von Fahr- schülern für die Fahrerlaubnisklassen A, BE, CE und DE. Jetzt Online Punkte abfragen Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts Einzelnachweis: kba.de Offizielle Begriffe des Kraftfahrtbundesamts