Definition: Geheimhaltungsverfahren gewährleisten die Vertraulichkeit von Daten. Es wird zwischen informationsreduzierenden und datenverändernden Geheimhaltungsverfahren unterschieden. Informationsreduzierende Verfahren löschen, unter- drücken oder fassen geheim zu haltende Informationen zusammen. Datenver- ändernde Verfahren modifizieren systematisch Merkmalsausprägungen.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de