Definition: Wert des Fahrgeräusches (dB), der im Rahmen des Typgenehmigungsverfah- rens in einem auf dem Rollenprüfstand absolvierten Fahrzyklus ermittelt wurde. Das im realen Straßenverkehr tatsächlich messbare Fahrgeräusch eines Fahr- zeugs ist Resultat unterschiedlicher Faktoren. Neben dem Motor spielen unter anderem auch die Geschwindigkeit und Reifen sowie der Straßenbelag eine bedeutende Rolle.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de