Teilen WhatsApp Facebook Email Copy Link Definition: Nachricht an das KBA über ein erneutes Delikt einer Person, die bereits im Ver- kehrszentralregister (VZR) eingetragen ist. Jetzt Online Punkte abfragen Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts Einzelnachweis: kba.de Offizielle Begriffe des Kraftfahrtbundesamts