Definition: Die im Rahmen der Durchführung von Hauptuntersuchungen von Kraftfahrzeu- gen und Anhängern erhobenen Ergebnisse aus Prüfvorgängen und Mängelfest- stellungen (§ 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Anlagen VIII und VIIIa) werden von den technischen Prüfstellen sowie den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen zum Zwecke der Aufbereitung, Prüfung und Weitergabe von Ergebnissen nach Nummer 3.2 der Anlage VIIIa und Nummer 8.3 der Anlage VIIIe der StVZO an die, in der Bundesrepublik Deutschland, an- sässige zentrale Stelle, derzeit die FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, übermittelt.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de