Definition: Fahrzeug mit mindestens zwei unterschiedlichen Energiewandlern und zwei un- terschiedlichen Energiespeichersystemen. In der Praxis handelt es sich dabei vor allem um Hybridfahrzeuge mit einem Verbrennungs- und Elektromotor.
Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch betrieben werden und deren Reich- weite mittels eines (kleinen) Verbrennungsmotors (sogenannte Range Exten- der) erhöht wird, werden in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen, sondern aufgrund ihrer beiden Energiewandler und -speichersystemen sowie der exter- nen Aufladefunktion als Plug-in-Hybride gezählt.
In der Fahrzeugstatistik werden Hybridfahrzeuge untergliedert in Voll-Hybride, Mild-Hybride sowie Plug-in-Hybride.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de