Definition: In Deutschland ist jedem zulassungspflichtigen Fahrzeug ein individuelles Do- kument (Fahrzeugbrief / ZB II) zugeordnet. Der hierüber zu führende Verwen- dungsnachweis dokumentiert die ordnungsgemäße Ausgabe und die individu- elle Zuordnung eines Dokumentes zu einem bestimmten Fahrzeug. Der entsprechende Verwendungsnachweis (§ 20 der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung – StVZO) für Herstellerbriefe wird im KBA geführt.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de