Definition: Der CO2-Wert wird im Typgenehmigungsverfahren in einem auf einem Rollen- prüfstand absolvierten Fahrzyklus ermittelt. Seit Oktober 2005 wird bei Pkw-Neuzulassungen der CO2-Wert in die Zulassungsdokumente und somit in das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen. Für Personenkraftwagen, deren Erstzulassung vor diesem Zeitpunkt erfolgte, liegt im ZFZR kein CO2-Wert vor.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de