Definition: Inhaber einer ausländischen Fahrberechtigung, die weder im EU-Bereich noch in den Staaten der Anlage 11 zu § 31 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erteilt wurde, müssen vor Erlangung einer deutschen Fahrerlaubnis eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de