Definition: Kraftfahrzeug für ein bis zwei Personen mit vier Rädern oder – seltener – mit Gleisketten. Gehört zur Klasse der drei- und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge (siehe auch L-Fahrzeuge).
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de