Definition: Amtliches Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten, max. bis zu fünf Tagen gültig. Der Gültigkeitszeitraum ist auf dem Kennzeichen ver-merkt. Ausgestaltung des Kennzeichens ergibt sich aus Abschnitt 6 der Anlage 4 zur FZV.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de