Definition: System, mit dem Herstellern von mobilen Maschinen und Geräten auf Antrag erlaubt werden kann, in einem begrenzten Zeitraum eine begrenzte Anzahl von Motoren in den Verkehr zu bringen, die nur die Emissionsgrenzwerte der vor- hergehenden Stufe erfüllen.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de