Definition: Oberbegriff für Fahrzeugeinteilungen nach EG-Recht (in nationales Recht übernommen (siehe Anlage XXIX zu § 20 Abs. 3a Satz 4 StVZO)) zum Beispiel Fahrzeuge der Klasse M1 und M1G, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind (siehe auch EG-Fahrzeugklasse).
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de