Definition: Überprüfung des Genehmigungsinhabers bezüglich seiner getroffenen Vorkehrungen und festgelegten Prüfverfahren zur Sicherung der Produktkonformität sowie die Erfüllung der Pflichten als Genehmigungsinhaber. Im Vordergrund stehen das QM-System und die konformitätssichernden Maßnahmen des Genehmigungsinhabers.
Das Sachgebiet CoP-Q ist im Dienstsitz Dresden des KBA tätig.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de