Definition: Nationale Fahrzeugart: Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung auch zum Schieben, Tragen oder Antreiben von auswechselbaren Geräten bestimmt ist (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge DIN 70 010) (siehe auch T-Fahrzeuge beziehungsweise land- oder forst- wirtschaftliche Zugmaschine).
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de