Definition: Die Seriennummer einer verloren gegangenen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird im „Elektronischen Verkehrsblatt“ (Amtsblatt des BMVI) veröffentlicht. Wird der Zulassungsbehörde nach Fristablauf (14 Tage nach Ver- öffentlichung der Seriennummer) die Zulassungsbescheinigung nicht vorgelegt, kann eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de