Definition: Zulassung von Verlagen und Druckereien gemäß Fahrzeug-Zulassungsverord- nung (FZV) für die Herstellung / Bearbeitung und Auslieferung von Zulassungs- bescheinigung (Teil I) – Vordrucken (Fahrzeugschein) und deren Vertrieb sowie die Herstellung / Personalisierung von Führerscheinkarten. Grundlage ist der erfolgreiche Abschluss eines KBA-Bewertungsverfahrens.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de