Definition: Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog beinhaltet festgelegte Tatbestände inklusive der Tatbestandsnummern. Es sind bei den jeweiligen Tatbeständen Regelsätze für Verwarnungs- oder Bußgelder, Punkte sowie Regelfahrverbote vermerkt.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de