Definition: Cross Border Enforcement (CBE). Seit dem 7. November 2013 greift europa- weit ein elektronisches System zum Halterdatenaustausch bei acht besonders gravierenden Verkehrsverstößen. Basis ist die EU-Richtlinie 2015/413/EU, die von Deutschland im StVG umgesetzt wurde.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de