Definition: Überprüfung der Übereinstimmung der gefertigten Produkte mit dem genehmigten Produkt. Im Vordergrund steht die Konformitätsüberprüfung des Produktes. Das Sachgebiet CoP-P ist im Dienstsitz Flensburg des KBA tätig.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de