Definition: Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für Fahrzeuge, die zu keinem genehmigten Typ gehören (zum Beispiel Eigenbauten oder typgenehmigte Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis aufgrund bautechnischer Veränderungen erloschen ist). (siehe § 21 StVZO)
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de