Definition: Oberbegriff aller Schadstoffeinstufungen für Kraftfahrzeuge. Aufgrund der unter- schiedlichen Grenzwerttabellen diverser EG-Richtlinien werden Emissionsklassen in Verbindung zu sogenannten Eurostufen beziehungsweise Schadstoffklassen eingerichtet. Die Zuordnung basiert auf Grundlage des geltenden Typ- genehmigungsrechts. Bei sogenannten Gruppenfahrzeugen (II und III) wird die Zuordnung aufgrund der zulässigen höheren Grenzwerte zur nächst niedrigeren Eurostufe vorgenommen. Diese Zuordnungen dienen dem Zulassungsverfahren und der Kraftfahrzeugbesteuerung. Die einzelnen Emissionsklassen wurden zu übersichtlichen Gruppen zusammengefasst. Zum besseren Verständnis wer- den, dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend, nutzerfreundliche Begriffe wie zum Beispiel „EURO 3“ in den Statistiken verwendet.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de