Definition: Der EU-Fahrtenschreiber ist ein digitaler Fahrtenschreiber, der Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen und die gefahrene Geschwindigkeit aufzeichnet. Er ermöglicht das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten für 365 Tage sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten der letzten 24 Stunden. Der EU-Fahrtenschreiber muss in allen innerhalb der Europäischen Union gewerblich genutzten Lastkraftwagen (LKW) ab 3,5 t zu- lässige Gesamtmasse beziehungsweise Omnibussen mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz vorhanden sein.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de