Definition: Gerichtliche und verwaltungsbehördliche Entscheidungen zu Verkehrsdelikten sowie Maßnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, führen zu einer Eintragung im Fahreignungsregister.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de