Definition: Im Fahreignungsregister (FAER) eingetragene Entscheidungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere der Zuwiderhandlung mit Punkten bewertet. Das Fahreignungs-Bewertungssystem ist Maßstab für die Unterrichtung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörden.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de