Definition: Wer bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten freiwillig ein Fahreignungs- seminar besucht, kann nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (einmal in 5 Jahren) einen Punkt abbauen.
Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die verkehrspädagogische Teil- maßnahme kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teil- nehmern durchgeführt werden. Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de