Definition: Die Fahrerlaubnis wird bei erstmaligem Erwerb auf Probe erteilt. Diese Bewäh- rungszeit beträgt vom Zeitpunkt der Erteilung an zwei Jahre. Sie kann bei ent- sprechenden Verkehrsverstößen auf vier Jahre verlängert werden.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de