Definition: Maßnahmen werden ergriffen, sofern sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen eines Kraftfahrzeuges (Kfz) erweist. Dazu gehören Entzie- hungen, Aberkennungen, Versagungen, Isolierte Sperren und Fahrverbote.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de