Definition: Halterwechsel zugelassener Fahrzeuge. Wenn Halter umziehen (lediglich regio- nale Veränderung in der Bestandsführung) oder ihren Namen ändern, liegt kein Halterwechsel vor.
Bei Abgabe eines gebrauchten Fahrzeugs an einen Händler (zum Beispiel bei Erwerb eines Neufahrzeugs) liegt erst nach Verkauf und der anschließenden Zulassung auf den neuen Halter ein Wechsel vor.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de