Definition: Bemessung der Entwicklung des Güterkraftverkehrs auf Basis eines festgelegten Bezugsjahres (1999). Berücksichtigt werden das transportierte Gütergewicht, die zurückgelegte Entfernung und die Transportleistung in Form von Messzahlen auf der Grundlage der Ergebnisse des Bezugsjahrs (=100 %).
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de