Definition: Die Zuordnung eines Fahrzeugs zur Kraftstoffart und Energiequelle erfolgt auf- grund der Angaben im Feld P.3 in der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß dem Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV1). In der Statistik zum Verkehr in Kilometern werden diese Kraftstoff- arten/Energiequellen noch weiter zusammengefasst. Zum besseren Verständnis bzw. zur Übersichtlichkeit erhalten diese, nutzerfreundliche Begriffe wie z. B. Hybrid.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de