Definition: EG-Fahrzeugklasse: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschl. Fahrzeugführer) und ihres Reisegepäcks bestimmt sind (gemäß Verordnung (EU) 2018/858 in Verbindung mit Verordnung (EU) 2019/2144). Sie gliedern sich nach der zulässigen Gesamtmasse (bis 5 Tonnen = M2 und mehr als 5 Tonnen = M3), dem Aufbautyp (Einbeziehungsweise Doppeldecker und Gelenk- beziehungsweise Niederflurbus), der Anzahl der Sitz- und/oder Stehplätze sowie besonderer Zweckbestimmung (vergleiche Erläuterungen zu M1-Fahrzeugen jedoch ohne „Rollstuhlgerecht“). Für M2- beziehungsweise M3-Fahrzeuge können erstmals seit 29.04.2009 EG- Typgenehmigungen erteilt werden (siehe auch Kraftomnibus).
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de