Definition: Mild-Hybride nutzen ihre Elektromotoren lediglich, um den Motor beim Be- schleunigen und im Fahrbetrieb zu unterstützen. Ihr Elektromotor kann das Kraftfahrzeug aber in der Regel nicht alleine antreiben. Als elektromotorische Leistungen werden etwa 6 – 14 kW/t angegeben. Da die Mild-Hybride als solche nicht im Zentralen Fahrzeugregister erkennbar sind, werden im Rahmen der Amtlichen Fahrzeug-Statistik mittels der Angabe der maximalen Nennleistung des Elektromotors in den CoC-Daten zum Neuwagen die Hybrid-Fahrzeuge in Mild- und Voll-Hybride unterteilt. Diese CoC-Daten lagen seit ihrer Einführung nicht für alle Hersteller vollumfänglich und auswert- bar vor. Eine Unterscheidung in Mild- bzw. Voll-Hybride ist daher ausschließlich für die Neuzulassungen ab dem Berichtsjahr 2022 möglich.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de