Definition: Kraftfahrzeug, das auf Grund seiner Bauart zum Transport von Personen, Gü- tern und/oder zum Ziehen von Anhängefahrzeugen bestimmt ist. Eingeschlossen sind u.a. Kraftomnibusse, Lastkraftwagen und Zugmaschinen. Ausge- schlossen sind Personenkraftwagen und Krafträder.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de