Definition: EG-Fahrzeugklasse: Nicht selbstfahrende Straßenfahrzeuge, die nach ihrer Bauart dazu bestimmt sind, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden (ge- mäß Verordnung (EU) 2018/858 in Verbindung mit Verordnung (EU) 2019/2144). Sie gliedern sich nach der zulässigen Gesamtmasse (bis 0,75 Ton- nen = O1, mehr als 0,75 Tonnen bis 3,5 Tonnen = O2, mehr als 3,5 Tonnen bis 10 Tonnen = O3 und mehr als 10 Tonnen = O4), dem Anhängertyp „Sattel-, Deichsel-, Zentralachs- oder Starrdeichselanhänger“ sowie weiteren Fahrzeu- gen mit besonderer Zweckbestimmung („Beschussgeschützt“, „Geräteträger“, „Schwerlastfahrzeuge“, „Wohnanhänger“ und „Sonstige“). Für O-Fahrzeuge können erstmals seit 29.04.2009 EG-Typgenehmigungen erteilt werden. (siehe auch Anhänger (Anh), Kraftfahrzeuganhänger beziehungsweise Sattelanhänger (Sanh)). (Anhänger für den Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft siehe Anhänger
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de