Definition: Fahrzeug, das durch ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO) als Oldtimer anerkannt wurde. Voraussetzungen hierfür sind, dass das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und zur Pflege des kraftfahr- zeugtechnischen Kulturgutes dient (§ 2 Nummer 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Oldtimer können zudem seit dem 01.01.1997 ein gesondertes
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de