Definition: Auch „Händlerkennzeichen“ genannt, zuverlässigen Händlern werden rote Kennzeichen für Prüfungs-, Überführungs- und Probefahrten zugeteilt. Zum Nutzungsnachweis ist ein Fahrzeugscheinheft zu führen.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de