Definition: Nationale Fahrzeugart: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren beson- deren, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen und Gütern bestimmt und geeignet sind. Eingeschlossen sind:
– Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräte für die Land- oder Forstwirtschaft (z. B. Mähdrescher)
– Arbeitsmaschinen für Erdarbeiten und Straßenbau (z. B. Planiermaschine)
– Sonstige Arbeitsmaschinen (z. B. Mobilkran)
(siehe auch N-Fahrzeug beziehungsweise T-Fahrzeug bei land- oder forstwirtschaftlichen-Fahrzeugen).
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de