Teilen WhatsApp Facebook Email Copy Link Definition: Wer Aufbauseminare im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes durchführt, benötigt dafür eine Seminarerlaubnis. Jetzt Online Punkte abfragen Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts Einzelnachweis: kba.de Offizielle Begriffe des Kraftfahrtbundesamts