Definition: In den Technischen Prüfstellen (TP) werden Hauptuntersuchungen von kenn- zeichenpflichtigen Fahrzeugen (gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ord- nung (StVZO)) durch amtlich anerkannte Sachverständige bzw. Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr durchgeführt.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de