Definition: Feststehende Fristen: 2,5 Jahre, 5 Jahre und 10 Jahre (zuzüglich einer Überliegefrist von 1 Jahr). Nach Ablauf der Fristen werden Eintragungen über Ord- nungswidrigkeiten und Straftaten im Fahreignungsregister (FAER) gelöscht.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de