Definition: In den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen (ÜO) werden durch Prüfingenieure Hauptuntersuchungen kennzeichenpflichtiger Fahrzeuge (gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)) durchgeführt.
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de