Definition: Amtliches Kennzeichen, mit dem auf Antrag zwei Fahrzeuge auf denselben Hal- ter zugelassen werden können, wenn die Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse M1, L oder O1 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angehören. Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Kennzeichenteil für beide Fahrzeuge, sowie jeweils aus einem fahrzeugbezogenem
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de