Definition: Durch die NACE wurden die Vorgaben für eine Wirtschaftszweigverschlüsse- lung EU-weit harmonisiert. Unter Berücksichtigung dieser wurde vom Recht, eine nationale Gliederung einzuführen, Gebrauch gemacht. Die Verschlüsselung des Wirtschaftszweiges wird bei der Fahrzeugzulassung vorgenommen und in amtlichen Statistiken in Form von „Haltergruppen“ aufbereitet (siehe auch Haltergruppe).
Kategorie: Offizielles Glossar des Kraftfahrt-Bundesamts
Einzelnachweis:
kba.de