Definition: Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn der Verkehrsteilnehmer trotz rot leuchtender Ampel in den von der Ampel geschützten Bereich einfährt.
Erklärung: Ein Rotlichtverstoß tritt auf, wenn ein Fahrer trotz einer rot leuchtenden Ampel in den geschützten Bereich hinter der Ampel einfährt. Dies ist nicht nur gefährlich, sondern auch gesetzlich verboten. Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren maximal eine Sekunde rot war. In diesem Fall droht ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, der vorliegt, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, können die Strafen deutlich höher ausfallen, bis zu 360 Euro Bußgeld und mehrere Punkte. Es ist wichtig, die Verkehrsregeln zu beachten, um Unfälle zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen zu umgehen. Wenn Sie sich unsicher sind, wie viele Punkte Sie bereits haben oder ob ein Verstoß vorliegt, können Sie unsere Dienstleistung zur Punkteabfrage in Flensburg nutzen, um Klarheit zu bekommen und gegebenenfalls rechtzeitig zu handeln.
Kategorie: Punktesystem & Bußgeldkatalog
Einzelnachweis:
e-recht24.de